Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.


Gemäß § 13 des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) dürfen an Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamburg nur anerkannte Fachbetriebe arbeiten, die nach § 13 b HmbAbwG zertifiziert sind.

Das Unternehmen Hermann Garbers Nachf. ist von der ÜWG SHK für folgende Bereiche zertifiziert:

  1. Prüfung von Entwässerungsanlagen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.
  2. Errichten und Ändern von Leitungen für Schmutz- und Regenwasser unterhalb und außerhalb von Gebäuden.
  3. Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschl. der Schächte.
  4. Errichten von Abscheideanlagen wie Fettabscheider und Leichtstoffabscheider (Koaleszenzabscheider)
  5. Errichten von Kleinkläranlagen und abflusslosen Abwassersammelgruben.