Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.
Gemäß § 13 des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) dürfen an Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamburg nur anerkannte Fachbetriebe arbeiten, die nach § 13 b HmbAbwG zertifiziert sind.
Das Unternehmen Hermann Garbers Nachf. ist von der ÜWG SHK für folgende Bereiche zertifiziert:
- Prüfung von Entwässerungsanlagen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.
- Errichten und Ändern von Leitungen für Schmutz- und Regenwasser unterhalb und außerhalb von Gebäuden.
- Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschl. der Schächte.
- Errichten von Abscheideanlagen wie Fettabscheider und Leichtstoffabscheider (Koaleszenzabscheider)
- Errichten von Kleinkläranlagen und abflusslosen Abwassersammelgruben.